AGB Klassikerverkauf Gents Barn 2024
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von klassischen Gegenständen (Oldtimer / Youngtimer / Boote / Automobilia) und Services, speziell Beratungsprojekten (Vertrieb / Marketing), an Privatpersonen und Unternehmer.
2 Vertragsabschluss
2.1 Der Käufer ist an die Bestellung 10 Tage gebunden.
2.2 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb des Zeitraumes nach Ziff. 2.1 bestätigt oder zur Zahlung des Kaufpreises auffordert, z.B. durch Übersenden einer Rechnung, oder das Fahrzeug liefert.
3 Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
3.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
4 Zahlung / Aufrechnung
4.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
5 Lieferung und Lieferverzug
5.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
5.2 Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
5.3 Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziff. 5.2 Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
5.4 Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
5.5 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 5.2 Satz 3 und Ziff. 5.3 dieses Abschnitts.
5.6 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziff. 5.1 bis Ziff. 5.5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
6 Abnahme
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
6.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
7.2 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
7.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
7.5 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
8 Fahrzeugbeschreibung/Gutachten/Expertisen
8.1 So weit in dem Kaufvertrag / der Bestellung, und / oder der Fahrzeugbeschreibung (zum Beispiel Anzeigentexten) auf Gutachten, deren Inhalt, oder deren Bewertungsergebnis ganz oder teilweise Bezug genommen wird, handelt sich hierbei um die Wiedergabe des Gutachtens. Der Verkäufer macht sich den Inhalt des Gutachtens nicht zu eigen, er distanziert sich vom Inhalt des Gutachtens / Expertise.
8.2 Etwaige Ansprüche gegenüber dem Gutachter sind hierdurch nicht betroffen.
9 Originalität /Unfallschaden / vorherige Nutzer
9.1 Klassische Fahrzeuge, sind solche erheblichen Alters, zumeist älter als 15 Jahre.
9.2 Aufgrund des Alters dieser Fahrzeuge kann eine Aussage zu Originalität nicht getätigt werden.
9.3 Es kann auch eine Aussage zu Unfall-Vorschäden nicht (!) getätigt werden. Die etwaige Angabe zu Unfallvorschäden bezieht sich daher ausschließlich auf die eigene Kenntnis des Verkäufers. Aufgrund des Alters und der regelmäßig zu erwartenden Laufleistung solcher Fahrzeuge muss mit Unfallvorschäden gerechnet werden.
9.4 Es kann auch keine Aussage zu der Anzahl der vorherigen Nutzer des Fahrzeuges getätigt werden.
9.5 Ebenso ist aufgrund des Fahrzeugalters eine Aussage der zum Zustand des Fahrzeuges nicht möglich.
10 Sachmangel
10.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-bestelltes Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
10.2 Diese Reduzierung / Ausschluss der Gewährleistung nach 10.1 gilt nicht bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 10.2 dieses Abschnitts entsprechend.
10.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
10.5 Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine textliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
10.6 Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
10.7 Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
11 Haftung für sonstige Schäden
11.1 Für die Haftung wegen Lieferverzuges sind die gesetzlichen Regelungen anwendbar.
11.2 Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 10.3 und 10.4 entsprechend.
12 Gerichtsstand
12.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
12.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
13 Sonstiges / Rechtswahl
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages – sowie die Aufhebung dieser Formvorschrift – bedürften der Textform.
13.2 Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages in seinen Rest nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, welche dem Gewollten möglichst nahekommt.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.